Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für das Angebot „Themes für Endkunden" sowie für die individuelle Erstellung von Shopdesigns gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch AGB genannt) zwischen

ePages GmbH

Pilatuspool 2

20355 Hamburg

nachfolgend „Auftragnehmer"

und

dem Endkunden

nachfolgend „Kunde/Auftraggeber"

§ 1 Vertragszweck

  1. Der Auftragnehmer entwickelt und vertreibt Software zum Betrieb von Onlineshops. Der Auftragnehmer stellt eine Vielzahl unterschiedlicher Themes bzw. Templates über diesen Theme Store zum Download gegen Zahlung eines Pauschalpreises zur Verfügung.
  2. Im Falle des Kaufs eines Themes wählt der Kunde/Auftraggeber das gewünschte Theme aus dem Online-Katalog der Internetseite des Auftragnehmers aus, indem er den Button „Produkt jetzt kaufen“ anklickt.
  3. Im Falle der Beauftragung zur Erstellung eines individuellen Shopdesigns passt der Auftragnehmer die Software im Rahmen eines Standard-Leistungskataloges (Anlage 1) nach dem vom Kunde/Auftraggeber gewählten Leistungsumfang an. Auf Wunsch des Kunden/Auftraggebers wird ihn der Auftragnehmer entgeltlich in die Bedienung und Benutzung der vorhandenen / angepassten / eingerichteten Software einführen und gegebenenfalls weiterführende Beratung durchführen.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Indem der Kunde/Auftraggeber per Internet, E-Mail, Telefon, Fax oder über sonstige Kommunikationswege eine Bestellung an den Auftragnehmer absendet, gibt er ein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB auf Abschluss eines Vertrages mit dem Auftragnehmer ab. Der Kunde/Auftraggeber erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (Bestelleingangsbestätigung). Diese Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden/Auftraggeber nur darüber informieren, dass die Bestellung beim Auftragnehmer eingegangen ist.
  2. Im Falle der Beauftragung zur Erstellung eines individuellen Shopdesigns kommt der Vertrag mit dem Auftragnehmer zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers annimmt, indem er das vollständig ausgefüllte Bestellformular unterschrieben von Kunde/Auftraggeber erhält. Dies wird dem Kunden/Auftraggeber durch eine zweite E-Mail des Auftragnehmers bestätigt (Annahmebestätigung).

§ 3 Leistungsumfang, Nutzungsrechte

  1. Für den Fall des Kaufs eines Themes durch den Kunden/Auftraggeber steht diesem aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung des Kaufpreises ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zu, das Design für einen Online-Shop des Auftragnehmers im Umfang der nachstehenden Bestimmungen zu nutzen. Der Kunde/Auftraggeber ist berechtigt, von den erworbenen Themes zur Datensicherung eine Kopie herzustellen. Eine weitere Vervielfältigung dieser Themes darf der Kunde/Auftraggeber nicht anfertigen oder anfertigen lassen.
  2. Im Falle der Beauftragung zur Erstellung eines individuellen Shopdesigns ergibt sich die vom Auftragnehmer im Einzelfall geschuldeten Leistungen aus den bei der Beauftragung gewählten und vom Auftragnehmer per E-Mail (Annahmebestätigung) bestätigten Leistungen.
  3. Der Kunde/Auftraggeber wird selbst für die Einstellung / Freischaltung der Website in das Internet und für die Abrufbarkeit der Website über das Internet Sorge tragen. Der Auftragnehmer ist weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Website (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten des Auftragnehmers.

§ 4 Pflichten des Kunden/Auftraggebers

  1. Branchenspezifische Kenntnisse sowie eine rechtliche Beratung werden von dem Auftragnehmer nicht erwartet. Der Auftragnehmer ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Shops zählen.

Sofern der Auftragnehmer zur Erstellung eines Shopdesigns verpflichtet ist, gelten zusätzlich die Vorschriften der Paragraphen 5 bis 8.

§ 5 Design-Phasen

  1. Die Anpassung der Website des Auftraggebers durch den Auftragnehmer erfordert eine Zusammenarbeit zwischen beiden nach Maßgabe der folgenden Festlegungen.
  2. Auf der Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers hinsichtlich des Umfangs und der Funktionalität der Website, unter Berücksichtigung der Zielgruppen, die durch die Website angesprochen werden sollen, erstellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Grundversion der Website (Entwurf). Diese muss die Struktur der Website erkennen lassen, alle wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehören insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Hyperlinks, die die einzelnen Websites verbindet, und die Umsetzung eines Websitelayouts.
  3. Die Einbindung von E-Mail-Fenstern, Werbebannern und Animationen ist vom Auftragnehmer nicht geschuldet.
  4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mehrere Alternativvorschläge für die grafische Gestaltung des Shops im Rahmen der jeweiligen Vorgabe nach Anlage 1 zu erarbeiten.
  5. Auf der Basis der mit dem Auftraggeber abgestimmten Grundversion des Shops stellt der Auftragnehmer den Shop in gebrauchstauglicher Form fertig.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggeber

  1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die in den Shop einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit dem Shop verfolgten Zwecke eignen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber auf Mängel der Inhalte hinzuweisen.
  2. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die in die Website einzubindenden Texte, Bilder und sonstigen Grafiken. Bilder und sonstige Grafiken sind dem Auftragnehmer im JPEG-Format mit einer Größe von nicht mehr als 400KB je Bild zur Verfügung zu stellen, Texte sind im ANSI-, Doc- oder txt-Format zu übermitteln.

§ 7 Abnahme und weitere Mitwirkungspflichten

Sobald der Auftragnehmer eine Grundversion des Shops erstellt hat, die den vertraglichen Anforderungen (§ 3 Abs. 1 dieses Vertrages) entspricht, wird der Auftraggeber die Grundversion durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abnehmen.

Sobald der Auftragnehmer den Internetshop fertiggestellt hat, der den vertraglichen Anforderungen (§ 5 Abs. 5 dieses Vertrages) entspricht, wird der Auftraggeber den fertiggestellten Shop durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abnehmen.

Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Auftraggeber dem Auftraggeber jeweils unverzüglich mitteilen.

Ein Verstoß des Auftraggebers gegen seine Mitwirkungspflichten nach den §§ 6 und 7 dieses Vertrages berechtigen den Auftragnehmer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber dem Auftraggeber, und lassen den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt (§ 9 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 8 Satz 2).

§ 8 Änderungswünsche

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers nachzukommen, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen oder (bei zeitlich begrenzter Beratung) erbracht worden sind. Dies gilt auch dann, wenn zwar die Abnahmevoraussetzungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 2 dieses Vertrages vorliegen, aber noch keine Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt ist.

§ 9 Vergütung, Zahlung

  1. Für den Fall des Kaufs eines Themes ergibt sich der Preis für das vom Kunden/Auftraggeber erworbene Theme aus der entsprechenden Preisangabe auf der Webseite des Auftragnehmers bzw. aus der Preisangabe im Warenkorb des Auftragnehmers. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen des Auftragnehmers grundsätzlich sofort und ohne Abzug fällig und vom Auftraggeber zu bezahlen.
  2. Im Falle der Beauftragung zur Erstellung eines individuellen Shopdesigns verpflichtet sich der Auftraggeber, an den Auftragnehmer für jede im Einzelfall beauftragte Leistung die dazu ausgewiesene Vergütung zu zahlen. Die Vergütung ist nach Rechnungslegung grundsätzlich nach Annahmebestätigung (§ 2 Abs. II) fällig.
  3. Sofern der Auftragnehmer anstelle der Einrichtung und Anpassung der Software lediglich die Übersendung von Unterlagen und telefonische Beratung schuldet, wird der geschuldete Rechnungsbetrag nach Annahmebestätigung (§ 2 Abs. II) fällig.

§ 10 Supportleistungen

Aufgrund des Kaufs eines Themes oder aufgrund der Beauftragung des Auftragnehmers zur Erstellung eines individuellen Shopdesigns erwirbt der Kunde/Auftraggeber keinen generellen Anspruch auf eine kostenlose Supportleistung durch den Auftragnehmer. Für eine Verpflichtung zur Erbringung einer Supportleistung durch den Auftragnehmer ist der Abschluss eines separaten Support-Vertrages erforderlich.

§ 11 Widerrufsrecht

                Das Widerrufsrecht für sämtliche vom Auftragnehmer auf seiner Internetseite zum digitalen Download angebotenen Produkte sowie den vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen ist ausgeschlossen.

§ 12 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Mängel an dem vom Kunden/Auftraggeber erworbenen Theme sowie für Mängel an dem vom Kunden/Auftraggeber beauftragten Shopdesign haftet der Auftragnehmer dem Kunden/Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§ 434 ff. BGB).
  2. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
  3. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten des Webshops resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und ihm die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
  4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gilt.
  5. Für Mängelansprüche des Auftraggebers einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

§ 13 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Rechtswahl

  1. Auf den vorliegenden Vertrag zwischen Kunde/Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
  2. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen, bedürfen der Textform gem. § 126 b BGB.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.